Düsseldorf/Mönchengladbach (dapd). Das Verfahren war in Düsseldorf Anfang Dezember zum inzwischen dritten Mal aufgerollt worden. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof jeweils zwei Verurteilungen des Landgerichts Mönchengladbach aufgehoben. Auch hier war der Angeklagte beide Male wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter am Bundesgerichtshof waren aber der Meinung, man habe dem Angeklagten nicht zweifelsfrei nachweisen können, dass er den Tod anderer Menschen billigend in Kauf genommen hätte.
Den Tod Anderer gebilligt
Dennoch kam jetzt auch das Landgericht Düsseldorf zum gleichen Ergebnis wie die Richter in Mönchengladbach. Der Angeklagte habe den Tod eines Nachbarn billigend in Kauf genommen, sagte der zuständige Richter Klaus Buhlmann. Er habe die Gasleitung manipuliert und sei davon ausgegangen, dass der Nachbar zu Hause gewesen wäre. Außerdem habe er gewusst, dass ausströmendes Gas explosiv sei. Die Todesgefahr habe er deshalb genau erkannt.
Trotzdem habe er seine Freundin nicht davon abgehalten, sich in der Wohnung eine Zigarette anzuzünden. Die Opfer seien arg- und wehrlos gewesen. Der Angeklagte habe deshalb heimtückisch gehandelt, so der Richter. Die Konsequenz sei eine Verurteilung wegen Mordes, versuchten Mordes und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion.
Schaden: 1.3 Millionen
Durch die Tat des 24-Jährigen war das Mehrfamilienhaus in Mönchengladbach komplett zerstört worden. Auch eine benachbarte Pizzeria wurde in Mitleidenschaft gezogen. Insgesamt entstand laut Gericht ein Schaden in Höhe von 1,3 Millionen Euro. Angehörige des Opfers erklärten, sie würden noch heute unter der Tat leiden. Die Lebensgefährtin des Mannes sagte, sie sei nach wie vor in psychologischer Behandlung.
Der verurteilte Mechatroniker kann gegen die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf erneut Revision einlegen. In diesem Fall müsste sich der Bundesgerichtshof zum dritten Mal mit der tödlichen Hausexplosion befassen.
22.12.2010 dv