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Justizministerin sieht keinen Handlungsbedarf

Berlin (dapd). Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren bleibt umstritten. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) machte klar, dass sie derartige Militäreinsätze verhindern wolle. "Die Tradition der Trennung von innerer und äußerer Sicherheit hat sich bewährt und sollte nicht infrage gestellt werden", sagte sie der "Welt am Sonntag". Auch der Bundeswehrverband ist skeptisch.

Nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind Militäreinsätze im Inland bei Terrorangriffen in engen Grenzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Das 2006 festgestellte Abschussverbot von Passagiermaschinen bleibt allerdings bestehen.

Gesetzliche Änderungen, die nun von Teilen der Union gefordert werden, lehnte Leutheusser-Schnarrenberger ab. "Es besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf", unterstrich sie. Die FDP werde alles tun, um zu verhindern, dass die Bundeswehr zur Hilfspolizei werde.

Rechtssicherheit erhöht
Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, begrüßte den Beschluss der Karlsruher Richter zwar grundsätzlich, machte aber auch Bedenken geltend. Kritisch sehe er vor allem, "dass die Entscheidung für einen Einsatz der Bundeswehr durch die Bundesregierung gefasst werden muss", sagte Kirsch dem "Tagesspiegel am Sonntag" laut Vorabmeldung. Das koste immer viel Zeit. "Ich befürchte, dass die polizeilichen und militärischen Führer vor Ort in einer äußerst schwierigen Situation allein gelassen werden", sagte er.

Die Karlsruher Entscheidung sei aber insofern gut, als sie "den Soldatinnen und Soldaten ein weiteres Stück Rechtssicherheit gibt", sagte Kirsch. Positiv sei auch, dass nun ein Grenzbereich geregelt worden sei, der keiner weiteren Ausweitung der Befugnisse der Bundeswehr im Inneren den Weg ebnen könne. Aus gutem Grund gebe es in Deutschland eine strikte Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit, betonte er.

19.08.2012 Ta