Potsdam (dpa/bb). Für die Einstellung ihres Strafverfahrens haben Beschuldigte im vergangenen Jahr in Brandenburg insgesamt mehr als 1,8 Millionen Euro bezahlt. Das geht aus einer Statistik des Oberlandesgerichts (OLG) hervor. Von den Geldauflagen profitierten vor allem gemeinnützige Vereine und Projekte: Knapp 1,1 Millionen Euro erhielten sie. In die Landeskasse flossen laut OLG mehr als 721.000 Euro.
Bundesweit ist es gängige Praxis, Strafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Die Richter entscheiden dann frei darüber, wer von der Zahlung profitiert. «Häufig wählen sie dabei einen Bezug zum Tatvorwurf», schildert der OLG-Präsident Wolf Kahl die Verfahrensweise. Laut Gericht profitierten rund 160 gemeinnützige Organisationen von den Zahlungen.
26.05.2015 Ta