Frankfurt/Main (dapd). Der ehemalige Böhse-Onkelz-Sänger Kevin Russell muss wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Es sei zweifelsfrei erwiesen, dass der 46-Jährige am Silvesterabend 2009 jenen Audi R 8 gesteuert habe, mit dem der folgenschwere Unfall auf der A 66 passiert sei, urteilte das Frankfurter Landgericht am Montag. Mit dem Urteil blieb die Kammer deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten plädiert hatte.
Das Urteil des Gerichts stützte sich hauptsächlich auf die DNA-Spuren, die an dem Fahrerairbag des Audi gefunden worden waren und zweifelsfrei von Russell stammen. Der Angeklagte selbst hatte über seinen Manager einen Bekannten als Unfallfahrer präsentiert. Es spreche jedoch ein ganzes Bündel an Argumenten“ gegen diese Behauptung, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Eckhardt.
Zugunsten des Angeklagten nahm das Gericht an, dass der langjährige Konsument bei den Unfall vermindert zurechnungsfähig war und deswegen eine erhebliche Schuldeinschränkung vorliege. Gegen den Angeklagten sprach die Schwere der Verletzungen, die die beiden Opfer erlitten hatten. Da Russell den Unfall unter laufender Bewährung verursacht habe, müsse er eventuell deutlich länger in Haft. Vor und einem halben Jahr war er wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
04.10.2010 dv
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