Berlin (dpa/bb). Zwischen einer und knapp zwei Millionen Euro aus Geschäften krimineller Banden sind zuletzt pro Jahr in Berlin beschlagnahmt worden. 2012 zog die Staatsanwaltschaft eine Million Euro ein, 2013 waren es 1,7 Millionen und im vergangenen Jahr 1,1 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort der Senatsjustizverwaltung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Tom Schreiber hervor. Die Zahl der Einzelfälle wurde nicht angegeben.
Mit diesen Summen, die im Vergleich zu den Einnahmen der organisierten Kriminalität klein sind, zeigen sich weder Polizei noch Staatsanwälte zufrieden. Seit Januar gibt es daher eine Projektgruppe «Recht der Vermögensabschöpfung» beim Bundesjustizminister.
Weiterreichende Gesetze sollen es der Justiz künftig einfacher machen, Vermögen zu beschlagnahmen, vorläufig sicherzustellen und nachträglich einzuziehen. Außerdem soll es eine sogenannte Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft geben. So sollen in Zweifelsfällen Verdächtige nachweisen, woher ihr Geld eigentlich kommt. Der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses hat sich kürzlich in Italien über weitreichende Zugriffsmöglichkeiten der Justiz informiert.
27.09.2015 Ta