Donaueschingen (dpa/lsw). Weil sie im sozialen Netzwerk Facebook log, ein Asylsuchender habe ein Mädchen vergewaltigt und ihm ein Ohr abgeschnitten, muss sich eine 31-Jährige aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis wegen Volksverhetzung verantworten. Der unwahre Inhalt dieses Postings sei geeignet den öffentlichen Frieden zu stören, erklärte die Polizei.
Weder bei der örtlichen Polizei, noch bei der Kriminalpolizei wurden eine Vergewaltigung oder Angriffe angezeigt, die durch Asylsuchende begangen worden sein sollen. Die Polizei wies darauf hin, dass auch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, zum Beispiel Hakenkreuze, in Postings sozialer Netzwerke einen strafrechtlichen Verstoß darstellen.
Seit im Schwarzwald-Baar-Kreis, insbesondere in Donaueschingen und Villingen-Schwenningen, Flüchtlinge untergebracht sind, veröffentlichen Nutzer in sozialen Netzwerken immer wieder Falschmeldungen oder auch Gerüchte. In diesen Falschmeldungen werden laut Polizei Bewohner von Flüchtlingsunterkünften beschuldigt, Mädchen und Frauen vergewaltigt oder auch körperlich attackiert zu haben. «Diese Postings haben in den letzten Wochen bei der Bevölkerung für Verunsicherung, Angst und Ablehnung gegenüber Asylsuchenden gesorgt», heißt es in der Pressemitteilung der Polizei.
12.09.2015 Ta