Karlsruhe (dpa). Aus Mangel an Beweisen stellt Generalbundesanwalt Harald Range die Ermittlungen wegen der mutmaßlichen Ausforschung des Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein. Der Vorwurf, amerikanische Nachrichtendienste hätten das Handy abgehört, habe sich «mit den Mitteln des Strafprozessrechts nicht gerichtsfest beweisen lassen», erklärte die Bundesanwaltschaft.
Range hatte die Ermittlungen im Juni vergangenen Jahres wegen des Anfangsverdachts der Spionage und der Agententätigkeit eingeleitet. Die National Security Agency (NSA) soll über Jahre auch Merkels Handy abgehört haben.
Doch der Behörde gelang es offenbar nicht, handfeste Beweise zu beschaffen: So hätten die von dem ehemaligen NSA-Mitarbeiter Edward Snowden veröffentlichten Dokumente keine gerichtsfesten Nachweise für eine Überwachung des Mobiltelefons enthalten, hieß es jetzt.
NSA-Aktionen belasten deutsch-amerikanische Beziehungen
Ein in den Medien veröffentlichtes angebliches Beweisdokument, die Abschrift eines NSA-Schriftstücks, habe nicht beschafft werden können. Auch technisch habe sich der Verdacht nicht nachweisen lassen, weitere Ermittlungsansätze sieht die Behörde derzeit nicht.
Deutschlands Chefermittler will jedoch neue Ermittlungen einleiten, sollten sich in Zukunft erfolgsversprechende Ansätze ergeben. Außerdem beobachtet die Behörde weiterhin die massenhafte Erhebung von Telefondaten deutscher Staatsbürger. Die Ausforschungen der NSA in Deutschland haben die deutsch-amerikanischen Beziehungen erheblich belastet.
13.06.2015 Ta