Stuttgart (dpa/lsw). Ex-Polizeipräsident Siegfried Stumpf akzeptiert den Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung beim harten Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2010. Seine Anwältin verkündete heute in Stuttgart, ihr Mandant lege keine Rechtsmittel gegen den Strafbefehl über 15.600 Euro ein. Dieser sei damit rechtskräftig. Da die Geldstrafe 120 Tagessätze à 130 Euro beträgt, ist Stumpf mit der Annahme des Strafbefehls vorbestraft.
Stumpf hat den aus dem Ufer gelaufenen Polizeieinsatz zum Schutz der Baumfällarbeiten für das Bahnvorhaben Stuttgart 21 geleitet, bei dem laut Innenministerium 160 Menschen verletzt wurden. Er wird in vier Fällen bezichtigt, seine Untergebenen beim Wasserwerfereinsatz nicht konkret auf die Dienstvorschriften aufmerksam gemacht zu haben. Laut diesen haben Wasserwerferbesatzungen darauf zu achten, Wasserstöße nicht auf Köpfe von «Störern» zu richten.
Stumpf räumt in der Mitteilung ein, dass er dies nicht für notwendig erachtet hat. Er habe es unterlassen, weil eine speziell ausgebildete Sondereinheit der Bereitschaftspolizei und Beamte des höheren Polizeidienstes eingesetzt gewesen seien. Stumpf akzeptiere den Tatvorwurf, «nicht zuletzt, um damit seiner Familie und ihm nach mehr als vier Jahren weitere öffentliche Auseinandersetzungen über die Sinnhaftigkeit der Vorwürfe zu ersparen».
18.03.2015 Ta