Darmstadt (dpa). Nach dem gewaltsamen Tod einer 19-Jährigen in Darmstadt ist gegen die Eltern Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden. Der 51 Jahre alte Vater und die 41 Jahre alte Mutter sollen ihr eigenes Kind erwürgt haben. Das gab die Staatsanwaltschaft gestern Abend bekannt. Ihnen passte nach derzeitigem Ermittlungsstand der Mann nicht, den ihre Tochter heiraten wollte.
Mit der Tat in Verbindung gebracht werden auch der Onkel und die Tante des Opfers. Der 39 Jahre alte Mann und die 36 Jahre alte Frau müssen aber nicht in Untersuchungshaft. Ein dringender Tatverdacht fehle, erklärte die Staatsanwaltschaft. Sie sollen Beihilfe geleistet haben. Die Leiche der Frau wurde am Mittwoch an einem Parkplatz in einem Wald entdeckt, unweit einer beliebten Naherholungsstätte. Der Leichnam der jungen Frau lag an einer Böschung. Im Sommer sind in der Gegend viele Ausflügler anzutreffen, im Winter ist es hier sehr ruhig.
Beweise reichten für Haftbefehl
Die Ermittler sehen das Motiv im Heiratswunsch der Tochter und den hiervon abweichenden Vorstellungen der Familie. Bei dem Opfer handelt es sich um eine deutsche Staatsbürgerin pakistanischer Herkunft, wie Staatsanwältin Nina Reininger erklärte. Die Eltern der jungen Frau seien ebenfalls in Pakistan geboren. Bei ihrer Festnahme hätten der Vater und die Mutter die Vorwürfe bestritten. Nachbarn beschrieben die Familie als ruhig, korrekt und nett. Der Bräutigam war laut Ermittlungen ebenfalls Deutscher mit pakistanischem Hintergrund. Zur Herkunft von Onkel und Tante gab es bislang keine Informationen.
Nach den Erkenntnissen der Ermittler wurde die 19-Jährige in der Nacht zum Mittwoch in der elterlichen Wohnung im Stadtteil Kranichstein umgebracht. Die Wohnung befindet sich in einem großen Wohnblock. Die Polizei war auch gestern noch vor Ort. Nach der Tat habe man die Tochter mit einem Rollstuhl der Großmutter zu einem Fahrzeug transportiert und am späteren Fundort abgelegt. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft trugen bei ihren Ermittlungen im Umfeld des Opfers noch in der Nacht zu gestern genügend Beweismaterial gegen die Beschuldigten zusammen, wie es weiter hieß.
30.01.2015 Ta