Bamberg (dpa/lby). Der ehemalige Bad Kissinger Oberbürgermeister Karl Heinz Laudenbach wird nicht vorzeitig aus der Haft entlassen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg heute verkündet. Es gab damit einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine Entscheidung des Landgerichts Schweinfurt statt. Laudenbach verbüßt zurzeit eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten wegen Vorteilsnahme im Amt und Steuerhinterziehung.
Das OLG verwies in seiner Mitteilung darauf, dass die Verbüßung einer Freiheitsstrafe zwar ausnahmsweise nach der Hälfte zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das OLG sah besondere Umstände, die dies rechtfertigen, aber nicht gegeben.
Der parteilose frühere Kriminalbeamte war von 2002 bis 2008 Stadtchef von Bad Kissingen. Er wurde im Sommer dieses Jahres zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil er an einem von ihm vermittelten Immobiliengeschäft mitverdient hat.
30.12.2014 Ta