Viele Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten momentan wieder SMS, die angeblich von einem Paketdienstleister stammen. Anders als bei einer anderen, bereits bekannten Masche geht es jetzt nicht um die Nachverfolgung von Paketen, sondern um Zollgebühren. Als Absender wird teils die Deutsche Post genannt. Schützen können sich Betroffene nur, indem sie die SMS löschen und den enthaltenen Link auf keinen Fall anklicken.
Neue Variante von «Smishing»
Gefälschte Paketankündigungen per SMS, die dazu auffordern eine App herunterzuladen, sind inzwischen bekannt. Jetzt kursiert eine neue Variante dieser «Smishing»-Methode: Empfängerinnen und Empfänger erhalten die Information, für ihr Paket seien Zollgebühren angefallen, die sie unter dem mitgeschickten Link bezahlen sollen.
„Absender und Link variieren, meist ist es die Deutsche Post oder eine ähnlich klingende Abkürzung“, erklärt Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die tatsächlich auf ein Paket warten oder gerade etwas verschickt haben, sei der Schwindel daher nicht immer sofort erkennbar. „Doch egal, wie echt die SMS aussieht – Zollgebühren werden niemals auf diesem Wege erhoben. Hier geht es vermutlich darum, schädliche Apps zu verbreiten, persönliche Daten auszulesen oder massenhaft Nachrichten an gespeicherte Kontakte zu senden“, erklärt Bartsch.
SMS sofort löschen!
Wirklich schützen können sich die Adressaten nur, indem sie die SMS löschen, den Absender blockieren und den Link auf keinen Fall anklicken. „In den Einstellungen vieler Nachrichten-Apps lässt sich auch festlegen, dass nur SMS von gespeicherten Kontakten empfangen werden können. Der Nachteil ist jedoch, dass die eigenen Kontakte sehr gut gepflegt sein müssen, um gewünschte SMS wie Termin-Erinnerungen oder Banking-Infos weiterhin zu erhalten“, so Bartsch.
Sie rät daher eher dazu, persönliche Daten wie die Mobilfunknummer nur anzugeben, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Zudem sollten Links von unbekannten Absendern grundsätzlich nicht geklickt werden. Ist dies auf dem Smartphone oder dem Handy doch geschehen und wurde eine Schadsoftware installiert, sollten Betroffene umgehend den Flugmodus einschalten, Screenshots als Beweise sichern und das Smartphone auf Werkseinstellung zurücksetzen. Wer Opfer eines Betrugs geworden ist, sollte zudem die Polizei informieren und Anzeige erstatten.
(Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen)
Symbolfoto: Erwin Lorenzen / PIXELIO
08.05.23 wel