Ellwangen (dpa/lsw). Ein Pfarrer aus Lauchheim (Ostalbkreis) hat den gegen ihn verhängten Strafbefehl wegen Besitzes von Kinderpornos angenommen. Mit der Zahlung von 4.050 Euro gilt der katholische Geistliche als nicht vorbestraft, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Ellwangen erklärte.
Auf dem Computer des 40-Jährigen wurden bei einer Durchsuchung im April etliche Bilder und Videos gefunden, die auch sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren zeigten. Der Pfarrer muss sich nun noch einem kirchlichen Verfahren stellen, bei dem auch geprüft werden kann, ob er wieder als Priester arbeiten darf. Er ist nach Bekanntwerden der Affäre suspendiert worden.
04.12.2014 Ta