Neue Wohnung ist ein Fake

Verbraucherschützer warnen vor Immobilienbetrüger

Der Druck auf dem Wohnungsmarkt ist in vielen Städten groß. Auf eine Anzeige melden sich oft viele Interessenten. Nicht alle erhalten die Chance, die angebotene Wohnung überhaupt zu besichtigen. Diese Notlage nutzen Immobilienbetrüger aus, um mit gefälschten Wohnungsinseraten auf Plattformen wie Immobilienscout24, Immowelt oder Immonet Kasse zu machen.

«Betrüger verlangen die Preisgabe sensibler Daten wie Gehaltsnachweise oder die Kopie des Personalausweises, noch vor der ersten Wohnungsbesichtigung. Mit diesen Informationen können sie dann weiter agieren und zum Beispiel Verträge im Namen der Betroffenen abschließen oder Konten eröffnen», erklärt Ayten Öksüz, Expertin für Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie erklärt, wie man Fake-Inserate erkennt und worauf Wohnungssuchende bei der Weitergabe personenbezogener Daten achten sollten:

Unseriöse Anzeigen erkennen
Ein Hinweis auf gefälschte Immobilien-Anzeigen sind ungewöhnlich niedrige Kauf- und Mietpreise. Auch viel zu niedrig angesetzte Nebenkosten können ein Indiz für eine gefälschte Wohnungsanzeige sein. Viele Immobilienbetrüger locken mit ansprechenden Bildern wie aus dem Prospekt. Bei den Fotos handelt es sich jedoch oft um kopierte Bilder aus dem Internet.

Um diese Masche zu entlarven, können die Fotos in die umgekehrte Bildersuche einer Suchmaschine hochgeladen werden. So erkennt man, ob und wo das Bild im Netz noch verwendet wird. Auch kann es sich bei dem Inserat um eine Kopie einer oder mehrerer tatsächlich existierender Anzeigen handeln. Auch hier hilft die Überprüfung mit Hilfe einer Suchmaschine. Schwieriger wird es, professionell gefälschte Anzeigen zu erkennen, die mit Künstlicher Intelligenz erzeugt wurden und täuschend echt wirken.

Kein Geld vorab überweisen!
Eine häufige Masche ist der Trick mit der Vorkasse. Ein angeblicher Wohnungseigentümer kontaktiert die Interessenten und teilt mit, er selbst sei im Ausland und könne daher nicht zur Besichtigung kommen. Gleichzeitig bietet er als Alternative an, den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung per Post zuzuschicken oder durch einen Boten zu übergeben. Als Kaution hierfür sollen die Interessenten vorab Geld überweisen.

Sobald die Überweisung erfolgt, ist der vermeintliche Eigentümer plötzlich nicht mehr erreichbar. Die Betroffenen bekommen keinen passenden Wohnungsschlüssel und das Geld ist auch weg.

Keine sensiblen Daten preisgeben!
Betrüger nutzen die Tatsache aus, dass Eigentümer oder Makler bei der Wohnungssuche in der Regel die Angabe von bestimmten Informationen verlangen. Dazu gehören Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft und Angaben über die eigenen Lebensumstände im Rahmen einer Selbstauskunft. Viele fordern auch eine Kopie des Personalausweises. Dazu haben sie allerdings keine Berechtigung. Denn für die Prüfung der in der Selbstauskunft gemachten Angaben reicht es aus, sich den Personalausweis zeigen zu lassen.

Betrüger können die gesammelten Daten auf unterschiedliche Weise nutzen. Auf der Gehaltsabrechnung finden sich beispielsweise Daten wie Konto-Informationen, Arbeitgeber oder die Kontaktdaten der zuständigen Personalabteilung. Kriminelle können sich damit zum Beispiel beim Arbeitgeber als die betroffene Person ausgeben. Dann informieren sie über eine angebliche Änderung der Kontodaten für kommende Gehaltszahlungen. 

Missbrauch unterbinden!  
Erst mit der ausbleibenden Überweisung des Gehalts fällt der Betrug dann häufig auf. Grundsätzlich  sollte man sehr vorsichtig mit der Herausgabe persönlicher Daten sein. Eine Kopie des Personalausweises sollte grundsätzlich nicht verschickt werden, schon gar nicht vor der ersten Wohnungsbesichtigung. Wenn dies zum Abschluss des Mietvertrags unvermeidlich ist, sollten alle Stellen, die nicht relevant sind, geschwärzt werden.

Auch kann ein Vermerk, der quer auf der Kopie angebracht wird, wie „Für Wohnungsbewerbung“ einem möglichen Missbrauch vorbeugen. Das gilt auch für Gehaltsnachweise.

Betrug sofort anzeigen!
Wenn man Opfer eines Betrugs geworden ist, sollte man keine falsche Scham haben. In jedem Fall sollte man sich bei der zuständigen Polizeidienststelle melden, um Anzeige zu erstatten. Das ist auch online möglich. Zur Beweissicherung sollte die komplette Korrespondenz mit dem Betrüger aufbewahrt und der Anzeige beigelegt werden. Das ist insbesondere für mögliche weitere Konsequenzen, die sich aus dem Datenklau ergeben können, wichtig. So können Betroffene mit der Anzeige gegen unberechtigte Forderungen vorgehen.

Wer als Betroffener Rechnungen oder Mahnungen erhält,  weil Betrüger Verträge in seinem Namen und mit seiner Identität  abgeschlossen haben, sollte sich  unbedingt an die Gläubiger wenden und auf den Identitätsdiebstahl hinweisen. Auch sollten Betroffene den Betrugsfall beim Plattformbetreiber melden, damit dieser entsprechende Schritte einleiten kann, zum Beispiel die Fake-Wohnungsanzeige von der Plattform nehmen und weitere mögliche Betroffene über den Betrugsversuch informieren.

(Quelle:  VZ NRW)

Foto: Rainer Sturm / PIXELIO

07.10.24  wel