Wiesbaden (dpa/lhe). Hessen verstärkt den Kampf gegen die Rockerkriminalität. Nachdem die Symbole der Hells Angels laut Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt künftig generell nicht mehr offen im Land gezeigt werden dürfen, kündigte das Landeskriminalat (LKA) konkrete Schritte für die Durchsetzung des Verbots an. Den Polizisten auf der Straße sollen Handlungsempfehlungen im Umgang mit den Hells Angels an die Hand gegeben werden, da das Tragen verbotener Kennzeichen ein Verstoß gegen das Vereinsgesetz darstelle und eine Straftat sei, erklärte ein LKA-Sprecher in Wiesbaden. Zudem werde Kontakt zu den Rockergruppen im Land aufgenommen, um sie über die künftige Rechtslage zu informieren.
Im Detail geht es um einen geflügelten Totenkopf und den rot-weißen Schriftzug der Rocker. Bislang waren nur die Symbole verbotener Hells-Angels-Gruppen tabu. War auf den Kutten aber ein Zusatz zu einer nicht verbotenen Gruppe angebracht, habe die Vorschrift nicht gegriffen. Diese Einschränkung soll nun wegfallen. Innenminister Peter Beuth (CDU) sprach von einem wichtigen Schritt bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität. Gerade bei den regelmäßigen länderübergreifenden Einsätzen der Polizei sei eine einheitliche und verbindliche taktische Ausrichtung erforderlich. Hessen war bislang das einzige Bundesland, das keine Null-Toleranz-Strategie bei dem sogenannten Kuttenverbot verfolgte.
Viele Länder stützen sich bei ihrer Entscheidung für ein Verbot der Hells-Angels-Symbole auf ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg. Dieses verbot am 7. April in einem Revisionsverfahren einem Hells Angel das Zeigen der Clubembleme – geflügelter Totenkopf und rot-weißer Hells-Angels-Schriftzug. Denn sie seien identisch mit denen des ersten deutschen Hells-Angels-Ortsvereins, den das Bundesinnenministerium 1983 verbot.
30.10.2014 Ta