Ulm (dpa). Nach der Erkrankung von Jugendlichen durch Essen in einer Ulmer Jugendherberge hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Leitung des Hauses erhoben. Wie die Behörde heute verkündete, wird den beiden Leitern der Jugendherberge fahrlässige Körperverletzung in 51 Fällen vorgeworfen sowie fahrlässige Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz.
Anfang Juli hielt sich eine internationale Jugendgruppe zum Donaufest in der Herberge auf. 51 Teilnehmer erkrankten an akuten Magen-Darm-Beschwerden. Im Putengeschnetzelten, das die Jugendlichen zuvor gegessen hatten, wurde das Bakterium Clostridium perfringens nachgewiesen. Dieses kann zu Magenkrämpfen, Durchfall und Erbrechen führen.
Das Putengeschnetzelte soll bereits drei Tage zuvor aufgetaut, zubereitet und wieder gekühlt worden sein. Die Geräte für die nötige Kühlung gab es jedoch nicht, so die Anklagebehörde – das Bakterium konnte sich so in hoher Konzentration bilden.
06.10.2014 Ta