Stuttgart (dpa/lsw). Die Hells Angels im Südwesten dürfen ihre Abzeichen ab sofort nicht mehr tragen. Die Polizeipräsidien im Land seien aufgefordert worden, die Präsidenten der Rockerclubs anzusprechen und über das Verbot zu informieren, sagte ein Sprecher des Innenministerium. Es werde ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg umgesetzt, wonach der geflügelten Totenkopf als ein vereinsrechtlich verbotenes Kennzeichen anzusehen sei.
Eine mögliche Beschlagnahme der Kutte mit dem entsprechenden Zeichen wäre für einen Hells Angel eine sehr harte Strafe. Nach Angaben der «Stuttgarter Nachrichten» kündigte der Präsident der Stuttgarter Hells Angels an, gegen das Verbot zu klagen.
31.07.2014 Ta