Düsseldorf (dpa). Das Verbot der Symbole der Rockergruppen «Hells Angels» und «Bandidos» gilt nach Darstellung der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft auch für Tätowierungen. «Die Symbole sind strafbar. Dabei ist es egal, ob sie auf der Haut oder auf der Kleidung getragen werden», sagte Staatsanwalt Christoph Kumpa. In der Öffentlichkeit müssten die Rocker entsprechende Tätowierungen verdecken oder abkleben. Andernfalls werde es für sie «jeden Tag teurer».
Dass die verbotene Tätowierung im Gegensatz zur Kutte nicht beschlagnahmt werden könne, sei für ein Strafverfahren kein Problem: «Sie wird als Beweis fotografisch gesichert.»
22.07.2014 Ta