Stuttgart (dpa). Der frühere KZ-Wachmann Hans Lipschis muss sich definitiv nicht vor Gericht wegen Beihilfe zum Mord verantworten. Das Verfahren gegen den 94-Jährigen habe sich erledigt, weil die Nebenkläger ihre Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Ellwangen zurückgezogen hätten, verkündete das Oberlandesgericht Stuttgart heute.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte Lipschis vorgeworfen, zwischen 1941 und 1943 in zwölf Fällen zum heimtückisch und grausam begangenen Mord an 10.510 Menschen Hilfe geleistet zu haben. Der gebürtige Litauer wurde Anfang Dezember wegen Demenz aus der Untersuchungshaft entlassen.
08.04.2014 Ta