Gotha (dpa/th). Das gute Gedächtnis eines Polizisten hat in Gotha einen Mann, den der Beamte vor 14 Jahren schon einmal festgenommen hat, erneut ins Gefängnis gebracht. Gegen den 43-Jährigen lag ein Haftbefehl vor, der allerdings auf einen anderen Namen ausgestellt war, wie die Polizei erklärte. Ein 39 Jahre alter Beamter erkannte den 43-Jährigen bei einer Verkehrskontrolle jedoch als denjenigen wieder, den er im Jahr 2000 wegen Vergewaltigung festgenommen hatte.
Der Mann wurde damals zu einer Haftstrafe von 6 Jahren und 8 Monaten verurteilt, die er zu zwei Dritteln verbüßte. Bei der Abschiebung des Mannes in dessen Heimatland wurde ein lebenslanges Einreiseverbot gegen ihn verhängt und – für den Fall der Zuwiderhandlung – ein Haftbefehl zur Vollstreckung der Reststrafe ausgestellt. Dem 43-Jährigen nutzte es jetzt auch nichts, dass er nun mit seinem echten Pass unterwegs war.
04.04.2014 Ta