Dresden (dpa). Im Fall der zerstückelten Leiche von Reichenau (Sachsen) hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen einen in Untersuchungshaft sitzenden Kriminalbeamten erhoben. Sie wirft dem Beamten des Landeskriminalamts vor, einen Geschäftsmann aus Hannover am 4. November 2013 in seiner Pension im Gimmlitztal getötet und die Leiche des 59-Jährigen zerstückelt und in seinem Garten vergraben zu haben. Laut rechtsmedizinischem Gutachten wurde das Opfer erdrosselt.
Die Anklage unterstellt mit dem Mordmerkmal «Befriedigung des Geschlechtstriebs» sexuelle Motive und dass der Beschuldigte eine Leiche zerstückeln wollte. Nach seiner Festnahme Ende November 2013 hatte der verdächtige Kriminalhauptkommissar zugegeben, seinen Gast auf dessen eigenen Wunsch getötet zu haben. Im Januar widerrief er dann Teile des Geständnisses. Sein Anwalt legte Haftbeschwerde ein. Ein von seinem Mandanten gedrehtes Video soll als Beweis für eine Selbsttötung dienen. An dieser Auffassung hält der Anwalt auch nach Abweisung der Anträge und der Anklage fest.
20.03.2014 Ta