Berlin (dpa). Weil Zimmermädchen und andere Servicekräfte nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn bekommen haben, muss ein Berliner Unternehmen 1,8 Millionen Euro zahlen. Das Hauptzollamt Berlin setzte ein Bußgeld von 100.000 Euro fest, wie die Behörde bekanntgab. Außerdem müsse die Firma 1,7 Millionen Euro nachzahlen – die Differenz zwischen dem bezahlten Gehalt und dem vorgeschriebenen Mindestlohn für Reinigungskräfte.
Nach den Ermittlungen der Zöllner hat das Unternehmen überwiegend Reinigungsleistungen in Hotels erbracht und dafür die tarifvertraglich vorgeschriebenen Mindestlöhne zwischen 7,87 Euro und 8,15 Euro pro Stunde nicht gezahlt. Der Berliner Zoll hat seit mehreren Jahren ermittelt, 675 Zeugenaussagen sowie zahlreiche Beweismittel zusammengetragen. Der Bescheid sei noch nicht rechtskräftig, hieß es.
21.12.2013 Ta