Tübingen (dpa). Angetrieben vom Satanismus sollen zwei junge Männer einen Menschen brutal getötet haben – nun müssen sich die 16- und 22-Jährigen wohl bald vor dem Landgericht Tübingen verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes erhoben, wie die Behörde bekanngab. Um ihrem Interesse an Satan und an Vampiren nachzugehen, sollen die Männer aus Rottenburg in Baden-Württemberg im Juni in Prag einen Taxifahrer mit einem Beil getötet haben. Ein paar Wochen zuvor sollen sie das gleiche schon in Metzingen versucht haben. Die Angeklagten sind laut Staatsanwaltschaft weitgehend geständig.
Die beiden Freunde waren den Ermittlungen zufolge schon früher verhaltensauffällig und deshalb in Rottenburg in unterschiedlichen Wohngruppen untergebracht. Beide hätten ein ausgeprägtes Interesse am Satanismus und an Vampiren entwickelt. Intensiv beschäftigten sie sich mit Texten, Musik und Filmen aus der Szene, in denen es teilweise um massive Gewalt gegangen sei, so die Staatsanwaltschaft.
Das erste Opfer konnte noch entkommen
Im Laufe der Zeit seien dadurch immer konkretere Gewalt- und Tötungsfantasien entstanden. Schließlich sei bei den beiden jungen Männern der Entschluss gereift, selbst einmal einen Menschen zu töten. Im Frühjahr 2013 hätten sie in einem Weinberg in Metzingen einen ersten Versuch unternommen, heißt es in der Anklage. Mit einem Beil hätten sie sich einem Autofahrer genähert – doch der konnte im letzten Moment davonfahren.
Einige Wochen später hätten sich die Freunde dann nach Prag abgesetzt, wo es im Juni 2013 zu dem brutalen Mord kam. Mitten in der Stadt seien sie in ein Taxi gestiegen und hätten sich an eine dunkle, abgelegene Stelle außerhalb der tschechischen Hauptstadt fahren lassen. Der Taxifahrer sei völlig arglos gewesen und habe sich am Ziel noch mit den beiden Jungs unterhalten. Dann hätten sie unvermittelt mit dem Beil und einem Schraubenschlüssel so lange auf ihn eingeschlagen, bis der 38-Jährige tot war. Anschließend nahmen sie ihrem Opfer noch Wertgegenstände ab und flüchteten zurück nach Deutschland. Doch die tschechischen Ermittler kamen ihnen schnell auf die Spur. Knapp eine Woche später griffen SEK-Beamte in Rottenburg zu und konnten beide festnehmen.
Die Anklage wirft ihnen vor, aus Mordlust, Habgier und mit Heimtücke getötet zu haben. Damit wären gleich drei Mordmerkmale erfüllt. Obwohl der Mord in Tschechien passierte, werden beide nach deutschem Strafrecht behandelt. Dem 22-Jährigen droht eine lebenslange Haftstrafe. Für den 16-Jährigen gilt das Jugendstrafrecht, das eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft vorsieht. Wann der Prozess vor der Großen Jugendkammer am Tübinger Landgericht beginnt, ist noch unklar.
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01.12.2013 Ta