Grevesmühlen (dpa/mv). Eine 27-Jährige aus Grevesmühlen soll im April ihren neugeborenen Sohn in der Badewanne ertränkt haben. Das Amtsgericht erließ jetzt Haftbefehl gegen die Frau, setzte ihn aber gegen Auflagen außer Vollzug, wie ein Sprecher in Schwerin bekanntgab.
Die 27-Jährige hat demnach das Kind am 4. April allein zur Welt gebracht und kurz darauf den Rettungsdienst verständigt. Diesem sagte sie, während der Wannengeburt ohnmächtig geworden zu sein und den Säugling anschließend leblos im Wasser gefunden zu haben. Jedoch ergab die Obduktion damals, dass der kleine Junge nach seiner Geburt gelebt hat.
Der Staatsanwaltschaft liegen der Mitteilung zufolge inzwischen weitere medizinische Erkenntnisse vor, die den von der Kindsmutter geschilderten Geburtsverlauf widerlegen. Die Behörde gehe davon aus, dass die Frau den Säugling nach seinem ersten Atemzug unter Wasser gehalten hat, so dass er ertrank.
05.10.2013 Ta