Düsseldorf (dpa). Die Ermittler im Fall des stehengelassenen Koffers vom Düsseldorfer Flughafen dürfen keine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Besitzer starten. Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Der Kofferfund hat in der vergangenen Woche den Flughafen lahmgelegt. Insgesamt gebe es keine ausreichenden Verdachtsmomente für eine erhebliche Straftat, die eine Öffentlichkeitsfahndung rechtfertigen könnten, erklärte ein Gerichtssprecher auf dpa-Anfrage. Gegen den Beschluss könne die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen.
In dem Koffer befanden sich Backzutaten wie Mehl und Zimt. Zunächst vermutete die Polizei in dem Koffer eine Bombe. Am drittgrößtem deutschen Flughafen war deshalb am Dienstag vergangener Woche Großalarm ausgelöst worden. Mehr als 10.000 Passagiere waren betroffen. 140 Flüge fielen aus. Der Bombenverdacht bestätigte sich aber genauso wenig wie die Vermutung, in dem Koffer könnten Drogen sein.
03.10.2013 Ta