Frankfurt/Main (dpa). Bei einem Fluchtversuch aus dem Frankfurter Landgericht hat sich der mutmaßliche S&K Anlagebetrüger Stephan S. schwer verletzt. Der mit Handschellen gefesselte Mann habe sich gestern aus einem Fenster im ersten Stock gestürzt, bestätigte ein Gerichtssprecher einen Bericht von «bild.de».
Beim Sturz auf das Pflaster aus etwa sechs Metern Höhe habe sich der Hauptbeschuldigte aus dem Anlagebetrugsverfahren um die Immobiliengruppe S&K schwer verletzt. Lebensgefahr habe nicht bestanden, verlautete aus Justizkreisen. Der 34 Jahre alte Untersuchungshäftling musste in ein Krankenhaus gebracht werden, wo er nach Angaben des Justizministeriums noch gestern operiert werden sollte.
Als Geschäftsführer einer der S&K-Gesellschaften sollte S. an einem Zivilprozess teilnehmen. Am Verhandlungstag war er aus der JVA Frankfurt in die Obhut der Gerichtswachtmeister übergeben worden, so das Ministerium.
Ein Leben in Saus und Braus
Den beiden S&K-Geschäftsführern sowie mindestens zehn weiteren Beschuldigten wird Untreue sowie gewerbs- und bandenmäßiger Betrug mit Kapitalanlagen vorgeworfen. Sie sollen über ein Schneeballsystem Anleger um rund 105 Millionen Euro geprellt und das für Immobilieninvestitionen gedachte Geld für einen extrem aufwendigen Lebensstil verprasst haben.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt dauern noch an. Im Februar hat es eine spektakuläre Großrazzia gegen die Verdächtigen gegeben, die dann auch in Untersuchungshaft genommen wurden. Zuletzt haben die Ermittler eine umfangreiche Liste sichergestellter Wertgegenstände ins Internet gestellt.
Offenbar Gelegenheit genutzt
Der mit Handschellen gefesselte S. ist gestern von Justizbeamten begleitet worden. Der Gerichtssaal B 116 befindet sich im ersten Stock eines repräsentativen Altbaus aus der Gründerzeit. Laut «bild.de» ist S. beim Betreten des Saals auf das offene Fenster losgestürmt und hinausgesprungen. Die völlig überrumpelten Wachtmeister konnten den durchtrainierten Bodybuilder nicht mehr stoppen.
In dem Gericht ist es schon früher zu Fluchtversuchen gekommen. In Strafverfahren sind daher üblicherweise die Fenster verriegelt. Offenbar ist diese Vorsichtsmaßnahme bei dem Ziviltermin nicht beachtet worden.
28.09.2013 Ta