Bremen (dpa/lni). Das Vereinsverbot gegen den Bremer Rockerclub Mongols ist rechtmäßig. Das hat das Bremer Oberverwaltungsgericht gestern entschieden. Damit wies es einen Eilantrag der Rocker zurück, die das Verbot vorläufig außer Kraft setzen wollten.
Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte 2011 das sofortige Verbot damit begründet, der Präsident und führende Mitglieder der Mongols seien hochgradig kriminell und gewaltbereit. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in dem Eilverfahren ist unanfechtbar. Das Klageverfahren gegen das Verbot läuft weiter.
11.09.2013 Ta