Schwerin (dpa/mv). Immer mehr Straftäter und ihre Opfer einigen sich in Mecklenburg-Vorpommern ohne Richter über den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich. Im ersten Halbjahr seien landesweit 192 Fälle über eine außergerichtliche Einigung erledigt worden, gab das Justizministerium in Schwerin bekannt. Im gesamten Jahr 2012 waren es 379 Fälle, im Jahr davor 357 Fälle.
«Ich begrüße das bei kleineren Straftaten sehr, denn ein persönliches Gespräch und eine Wiedergutmachung tragen nicht selten zu einem intensiveren Umdenken beim Täter bei als ein rechtskräftiges Urteil», sagte Ministerin Uta-Maria Kuder (CDU). Einigten sich Täter und Opfer auf Schadenersatz, Arbeitsleistungen, eine Entschuldigung oder ein symbolisches Geschenk, profitierten beide Seiten. Der Täter setze sich emotional mit der Tat auseinander und das Opfer bekomme die Anerkennung seines Schadens, was ihm psychisch und materiell helfe.
Zudem verbessere der Täter-Opfer-Ausgleich die Arbeitsfähigkeit der Justiz, sagte Kuder. Mit jeder außergerichtlichen Einigung könnten sich Gerichte und Staatsanwaltschaften mit schwerwiegenderen Fällen befassen. Täter-Opfer-Ausgleiche gab es im vergangenen Jahr zu 41,5 Prozent nach Körperverletzungen und zu 14,4 Prozent nach Beleidigungen, wie es hieß. Auf dem dritten Platz folgten mit jeweils rund 10 Prozent Diebstahl und Sachbeschädigung.
18.08.2013 Ta