Schwerin (dpa/mv). Die Begnadigung von Häftlingen ist in Mecklenburg-Vorpommern die Ausnahme. 365 Gnadenerweise wurden vom Justizministerium seit 1990 erteilt. Vier Gesuche von fünf wurden abgelehnt. «Wer eine Strafe begeht, muss sich zu allererst mit den Folgen auseinandersetzen, um der Wiederholungsgefahr wirksam vorzubeugen», sagte Justizministerin Uta-Maria Kuder. «Ein Gnadenerweis kann darum nur unter strengsten Abwägungen erfolgen und bleibt eine absolute Ausnahme.» Von jemandem, der begnadigt werden wolle, dürfen keine Gefahr mehr ausgehen, betonte die CDU-Politikerin. «Keine Gnade fanden bislang zu lebenslangen Freiheitsstrafen Verurteilte.»
2012 wurden nach Angaben des Ministeriums elf Gnadenerweise erteilt. Dazu kamen 19 Weihnachtsbegnadigungen. Im selben Jahr sprachen alle Gerichte des Landes zusammen mehr als 17.000 Urteile. Im Schnitt saßen 1.300 Menschen in den Gefängnissen ein. Im gesamten Jahr 2012 waren es insgesamt rund 8.000 Häftlinge. Eine Besonderheit gab es zur Wiedervereinigung, als das Rechtssystem umgewandelt wurde: In den Jahren 1990/91 gab es zusammengerechnet 47 Gnadenerweise.
07.07.2013 Ta