Singen (dpa/lsw). Weil sie ihre Beschäftigten nicht korrekt bei der Sozialversicherung angemeldet haben, sind eine 38 jährige Frau sowie ein 57-jähriger Mann zu Bewährungsstrafen von zehn und zwölf Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Singen befand die im Dienstleistungsgewerbe tätigen Arbeitgeber des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 127 Fällen für schuldig, wie das Hauptzollamt Singen (Kreis Konstanz) bekanntgab.
Das Duo habe die rund 20 Mitarbeiter mindestens fünf Jahre nicht ordnungsgemäß angemeldet. Den Sozialkassen entstand dadurch ein Schaden von rund 36 000 Euro.
27.04.2013 Ta