Berlin (dapd-bln). Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix hat den Umgang der Berliner Sicherheitsbehörden mit der sogenannten Funkzellenabfrage“ kritisiert. Er habe bei vielen Ermittlungsverfahren nicht feststellen können, dass die Abfrage zur Ermittlung des Täters beigetragen habe, sagte Dix am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses bei der Vorstellung seines Abschlussberichts zur rechtlichen Überprüfung von Funkzellenabfragen.
Für den Bericht überprüfte Dix eigenen Angaben zufolge die Akten von 108 Ermittlungsverfahren. Der Datenschutzbeauftragte beanstandete, dass Löschbestimmungen regelmäßig unbeachtet geblieben seien. Zudem sei in vielen Fällen keine Protokollierung und keine Kennzeichnung erfolgt, die der Gesetzgeber jedoch vorsehe. In einige Fällen habe der Abfrage nicht einmal eine Straftat zugrunde gelegen.
Dix forderte die Sicherheitsbehörden auf, die Betroffenen „unverzüglich“ zu benachrichtigen und empfahl, die Praxis der Funkzellenabfrage einer regelmäßigen Kontrolle von unabhängiger Seite zu unterziehen. Er halte die Abfrage dennoch in manchen Ermittlungsverfahren für sinnvoll, jedoch dürfe sie kein „routinemäßiges“ Instrument darstellen.
25.09.2012 Ta
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