Münster (dapd-nrw). Wegen Steuerhinterziehung beim Handel mit Mobiltelefonen hat das Landgericht Münster am Freitag zwei Männer zu Haftstrafen verurteilt. Ein 32 Jahre alter Mönchengladbacher erhielt wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 1,8 Millionen Euro eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Ein 25 Jahre alter Dortmunder wurde wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 1,7 Millionen Euro und uneidlicher Falschaussage zu drei Jahren Haft verurteilt, wie ein Sprecher des Landgerichts verkündete.
Die Männer hatten beim Handel mit Handys zwischen Juni 2009 und September 2011 unberechtigt Vorsteuern geltend gemacht und damit Umsatzsteuern in Millionenhöhe hinterzogen. Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten wurde wegen der Geringfügigkeit der Schadenssumme eingestellt. Das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten wurde abgetrennt und wird am 20. September fortgesetzt.
15.09.2012 Ta