Berlin (dapd-bln). Ein Jahr nach dem tödlichen Eifersuchtsdrama ist der Weddinger Doppelmörder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 26-Jährigen am Dienstag wegen der tödlichen Schüsse auf seine Ex-Frau und ihre Familie des zweifachen Mordes und dreifachen Mordversuchs schuldig. Zugleich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann im August vergangenen Jahres im Wedding mehrere Schüsse auf die in einem Auto sitzende Ex-Frau und ihre Familie abgefeuert hatte.
Die Opfer hatten keine Chance, dem Kugelhagel zu entkommen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Die frühere Schwiegermutter des Angeklagten und eine Schwägerin waren bei dem Anschlag getötet worden. Ein Ex-Schwager wurde von einem Querschläger am Kopf schwer verletzt. Seine Ex-Frau und ein weiterer Verwandter kamen mit einem Schock davon.
Vorsatz schon Monate zuvor gefasst
Das Gericht war überzeugt, dass der Angeklagte sich bereits nach der Scheidung von seiner Frau im Mai 2011 „mit dem Gedanken trug, seine Frau und ihrer Familie zu töten“. Er habe ihre Entscheidung nicht akzeptieren wollen und sie deshalb auch im Vorfeld bedroht. Spätestens mit dem Kauf der Tatwaffe habe er den Entschluss zur Tötung aber gefasst, sagte der Richter. Am 4. August vergangenen Jahres habe er sich mit der geladenen Waffe in den Wedding begeben und auf seine Ex-Frau und ihre Familie zwölfmal geschossen, als sie mit dem Auto losfahren wollten.
Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte wegen verminderter Schuldfähigkeit die Unterbringung in der Psychiatrie beantragt. In dem seit April laufenden Prozess hatte der 26-Jährige die Schüsse zwar eingeräumt, sich aber auf Erinnerungslücken berufen. „Ich habe nicht bewusst zwei unschuldige Menschen getötet“. Er sei nicht er gewesen, sagte der Angeklagte.
Verteidigung gibt nicht auf
Nach einem Antrag der Verteidigung war das Gericht Ende Juni nach den Plädoyers erneut in die Beweisaufnahme eingetreten. In den vergangenen Wochen war ein Streit zwischen den Gutachtern zur Frage der Schuldfähigkeit entbrannt. Die Verteidigung hatte den Gerichtsgutachter abgelehnt, der dem Todesschützen volle Schuldfähigkeit bescheinigte. Der von der Verteidigung beauftragte Psychiater hatte eine „beginnende Schizophrenie“ festgestellt, weil der Angeklagte Stimmen gehört habe. Die Verteidigung kündigte an, das Urteil anzufechten.
15.08.2012 Ta
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