Kassel (dapd-hes). Das Kasseler Landgericht hat die Verurteilung eines nordhessischen Kommunalpolitikers bestätigt, der unter anderem auf einen Nachbarn mit der Mistgabel losgegangen sein soll. Das Gericht verwarf am Dienstag die Berufung, die der 49-Jährige aus Hessisch Lichtenau gegen eine in erster Instanz verhängte Bewährungsstrafe von sechs Monaten eingelegt hatte.
Der Mann, der immer seine Unschuld beteuert hatte, war zu der Verhandlung nicht erschienen, sondern hatte stattdessen einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter eingereicht. Nachdem dieser Antrag als unbegründet zurückgewiesen worden war, blieb wegen der Abwesenheit des Angeklagten nur das Verwerfen der Berufung.
Nur eigene Interessen im Sinn
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Landwirt Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen. Neben der Mistgabelattacke auf einen 60-Jährigen habe er einen 64 Jahre alten Mann mit Gewalt gegen einen Zaun gedrückt sowie weitere Nachbarn als Verbrecher“ oder „Schlampe“ tituliert und mit dem Tod bedroht. Hintergrund ist ein seit langem schwelender Streit um den mitten in einem Ortsteil von Hessisch Lichtenau liegenden Bauernhof des Lokalpolitikers. Anwohner fühlen sich insbesondere von den Gerüchen der Viehhaltung belästigt und unterstellen den Behörden, Rechtsverstöße beim Betrieb des Hofs zu dulden.
Der 49-Jährige sitzt als Parteiloser im Stadtparlament von Hessisch Lichtenau. Er war ursprünglich für die CDU gewählt worden, wurde Ende 2011 jedoch aus der Fraktion ausgeschlossen – weil er nur seine eigenen Interessen verfolgt habe, wie es zur Begründung hieß. So soll er etwa Anträge gestellt haben, die nicht mit der CDU-Fraktion abgesprochen waren und zudem gegen das Wahlprogramm der Partei verstießen.
14.08.2012 Ta
„