Berlin (dapd-bln). Wegen heimtückischen Mordes an ihrem Zuhälter hat die Staatsanwaltschaft für die 19- und 20-jährigen Angeklagten Jugendstrafen von jeweils achteinhalb Jahren gefordert. Sie seien in keiner ausweglosen Lage gewesen. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, jederzeit zu gehen“, sagte die Anklägerin am Montag vor dem Landgericht Berlin. Die aus Litauen stammenden Männer hatten ausgesagt, die Tötung sei der „einzig erkennbare Ausweg gewesen, dem Tyrannen zu entkommen“. Die Verteidigung hatte wegen Totschlags Jugendstrafen von fünf sowie fünf Jahren und vier Monate gefordert. Das Urteil wird am 20. August gesprochen.
Die homosexuellen Männer sind angeklagt, im November 2011 den betrunkenen und schlafenden 37 Jahre alten Zuhälter in seiner Wohnung in Tempelhof an Armen und Beinen gefesselt und dann mit einem Kissen erstickt zu haben. Danach sollen sie diverse elektronische Geräte aus der Wohnung mitgenommen haben.
Im Prozess waren beide Litauer geständig. Ihren Angaben nach hatte der 19-Jährige die Beine des Opfers festgehalten, während der 20-Jährige dem Mann „mindestens zehn Minuten“ das Kissen ins Gesicht drückte. Der ältere Angeklagte gab zudem zu, die Idee zur Tötung gehabt zu haben.
Staatsanwältin verneint Ausweglosigkeit
Der Staatsanwältin zufolge hatten sich die beiden Litauer „sehenden Auges“ in die Hände des Zuhälters begeben. Das Opfer hatte einen Escort-Service für Männer in Berlin betrieben. Der Mann hatte die Angeklagten übers Internet kennengelernt. Beide hätten gewusst, was das Opfer gemacht habe, hieß es. Für den 19-Jährigen sei es zudem „der schnellste Weg gewesen, um Geld zu bekommen“.
Nach Ansicht der Staatsanwältin hatten sie das spätere Opfer „in Ankündigung von Sexspielen in einen Sicherheitszustand versetzt und dann die hilflose Lage ausgenutzt“. Das Opfer sei zwar ein „übler Zeitgenosse“ gewesen, der die Angeklagten ausgenutzt habe, hieß es. „Sie mussten ihn aber nicht töten. Sie brauchten einfach nur zu gehen.“
Mildernde Umstände
Die Verteidigung hatte im Plädoyer besonders die strafmildernden Umstände hervorgehoben. Die Angeklagten seien von dem Opfer „ausgebeutet, geschlagen und bedroht“ worden, hieß es. Sie sprach sich daher für eine Verurteilung wegen Totschlags in einem minderschweren Fall sowie wegen Unterschlagung aus.
Vom ursprünglichen Vorwurf des Raubmordes war auch die Anklägerin abgerückt. Es sei nicht auszuschließen, dass den Angeklagten die Idee zur Wegnahme der Gegenstände erst nach der Tötung gekommen sei, hieß es.
14.08.2012 Ta
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