Erfurt (dapd-lth). Wegen eines brutalen Überfalls auf einen 92-Jährigen hat das Landgericht Erfurt einen 45-jährigen Wiederholungstäter zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt und obendrein Sicherungsverwahrung angeordnet. Er sei gefährlich und es sei damit zu rechnen, dass er weitere Straftaten begehe, erklärte die Strafkammer bei der Urteilsbegründung. Sie schloss sich damit der Forderung der Staatsanwaltschaft und Nebenklage an. Die Verteidigung hatte Zweifel an der Täterschaft und deswegen auf Freispruch plädiert. Die Kammer ordnete außerdem die Unterbringung des Verurteilten in einer Entziehungsanstalt an.
Der 45-Jährige wurde wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Mai 2011 den Greis in dessen Haus in Erfurt-Bischleben überfallen, verletzt und ausgeraubt hatte.
Demnach war der 45-Jährige wenige Tage vor einem neunmonatigen Haftantritt gewaltsam in das Haus eingedrungen. Den im Bett liegenden 92-Jährigen schlug er mit der Nachttischlampe. Anschließend fesselte er ihn mit Klebestreifen und wickelte ihm einen Bademantel um den Kopf. Bei der Suche nach Diebesgut fand er schließlich 50 Euro im Portemonnaie des Rentners. Die Tat passe zur kriminellen Vorgeschichte des Angeklagten, der wegen zahlreicher Eigentums- und Einbruchsdelikten vorbestraft ist, urteilte das Gericht, so das Gericht.
Er wollte nur stehlen
Während des seit Februar andauernden Prozesses hatte der Angeklagte die Tat bestritten. Er hatte jedoch eingeräumt, im Haus des Opfers gewesen zu sein. Dort habe er sich aber nur umgesehen, nachdem er in das menschenleere Haus mithilfe des steckenden Haustürschlüssels eingedrungen war.
Als Motiv gab er an, dass er Wein verkaufen wollte, aber niemanden angetroffen habe. Deshalb habe er sich im Haus nach Diebesgut umgeschaut. Einen Überfall habe er jedoch nicht begangen. Diese Erklärung wertete die Kammer als unglaubhaft und so lebensfremd, dass es ihn nicht entlasten könne.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des Angeklagten hat angekündigt, in Revision zu gehen.
18.03.2012 wel