Dresden (dapd). Wegen Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigung hat das Dresdner Landgericht einen 31-Jährigen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht ordnete zugleich die Einweisung des Angeklagten in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung an.
Begründet wurde dies mit einer massiven Persönlichkeitsstörung des aus Pirna stammenden Mannes. Der gelernte Lackierer hatte gestanden, im vergangenen Jahr binnen fünf Wochen drei Frauen in Dresden überfallen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert, die Verteidigung nicht mehr als fünf.
Der Angeklagte hatte nach Feststellungen der Richter Mitte 2011 eine 29-jährige Fußgängerin in Dresden am frühen Morgen überfallen, mit einem Messer bedroht und die Frau sexuell missbraucht. Wenige Tage später brach er in ein Studentenwohnheim ein, fesselte und vergewaltigte dort eine 21-jährige Studentin. Anfang September überfiel er eine Frau in einem Wohnungsbordell. Die Tat scheiterte aufgrund der massiven Gegenwehr der 21-Jährigen.
Durchblick durch die Brille
Der Mann war als Sexualstraftäter bekannt. Bereits vor 13 Jahren wurde er wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Seither war seine DNA in der Datei für Sexualstraftäter gespeichert. Die Polizei ermittelte ihn noch vor der DNA-Identifikation Mitte September anhand seiner Brille, die er an einem der Tatorte verloren hatte.
Der Vorsitzende Richter Herbert Pröls sagte, die Frauen hätten Todesängste ausgestanden und würden noch immer an den Folgen der Tat leiden. Wegen der von einem Gutachter attestierten Persönlichkeitsstörung sei der Angeklagte nur vermindert schuldfähig. «Das macht die Taten, die Todesangst und die psychischen Folgen aber nicht ungeschehen», sagte der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte als Strafe sieben Jahre, die Verteidigung fünf Jahre gefordert.
25.01.2012 dv