Köln (dapd). Deutsche Internetbetreiber dürfen Anbietern von verbotenen Online-Sportwetten aus dem Ausland den Internetzugang gewähren. Das Unternehmen stelle als Provider lediglich den Zugang zur Verfügung, entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Urteil (Az. 6 K 5404/10). Der Anbieter sei aber nicht für die Inhalte der Internetseiten von Sportwetten-Anbietern aus dem Ausland verantwortlich, selbst wenn dieser um deren Rechtswidrigkeit wisse.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte die Deutsche Telekom beauftragt, den Zutritt zum Internetangebot von zwei ausländischen Sportwetten-Anbietern zu sperren, weil deren Angebot in Deutschland unerlaubt ist. Die daraufhin erhobene Klage der Telekom war nun erfolgreich.
18.01.2012 dv