Düsseldorf (dapd). Ein 29-jähriger Autoverkäufer aus Neuss ist wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Düsseldorf sahen es als erwiesen an, dass der Mann eine Baranzahlung eines Kunden für einen Geländewagen unterschlagen und ihn später mit einem Elektrokabel erdrosselt hat. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung akzeptierten das Urteil bereits. Es ist damit rechtskräftig.
Laut Schwurgerichtskammer hatte das spätere Opfer, ein 57-Jähriger, in einem Autohaus im Mai 2010 einen Neuwagen bestellt und knapp 10.000 Euro angezahlt. Dieses Geld hatte der Autoverkäufer jedoch für sich behalten. Bei der geplanten Abholung des Autos im Januar 2011 sei die Situation dann eskaliert.
Letztlich habe der Autoverkäufer den Kunden bewusstlos geschlagen. Anschließend habe sich der Verkäufer entschlossen, den 57-Jährigen zu erdrosseln. Da auch Gutachter nicht abschließend klären konnten, ob der Kunde zu diesem Zeitpunkt bereits tot war, habe man den Angeklagten nur wegen versuchten Mordes und örperverletzung mit Todesfolge verurteilen können, sagte der Richter.
Angeklagter bedauert
Der Angeklagte hatte im Prozess geschwiegen und erst in seinem letzten Wort Angaben gemacht. Der dreifache Familienvater erklärte, er bedauere zutiefst, was geschehen sei und übernehme die Verantwortung dafür. Er hatte die Leiche des Kunden zunächst wochenlang in verschiedenen Neuwagen in dem Autohaus gelagert und den Toten dann am Rande der Autobahn 46 bei Neuss vergraben.
Hier wurde die Leiche per Zufall von Bauarbeitern gefunden. Die Kollegen im Autohaus hatten nichts von der Tat geahnt.
Mit dem Urteil folgte das Gericht weder dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft noch dem Plädoyer der Verteidigung. Staatsanwältin Britta Schreiber hatte einen Mord als erwiesen angesehen, die Verteidigung hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Dennoch akzeptierten beide Seiten das Urteil.
06.01.2012 dv