Halle (dapd). Das Bundesinnenministerium geht einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung“ davon aus, dass die wegen Verdachts auf Rechtsterrorismus inhaftierte Beate Zschäpe nicht wegen Mordes, Beihilfe zum Mord oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden kann. Letztlich lasse sich nur der Vorwurf der Brandstiftung in ihrer eigenen Wohnung erhärten, schreibt die Onlineausgabe des Blattes unter Berufung auf Informationen aus der Spitze des Ministeriums.
Zwar sei Zschäpe jahrelang mit ihren Gesinnungsgenossen und mutmaßlichen Haupttätern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Untergrund tätig. Sie schweige jedoch und werde dies nach Einschätzung des Ministeriums auch weiterhin tun. Damit könne Zschäpe eine Mitwisserschaft oder Beteiligung an den zehn Morden der Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ nicht nachgewiesen werden.
19.12.2011 Ta
„