Karlsruhe (dapd). Ein Mann aus Karlsruhe muss wegen heimtückischen Mordes an seinem sechsjährigen Sohn für zwölf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Karlsruhe sah es als erwiesen an, dass der 43-jährige Angeklagte mit der Tötung des gemeinsamen Kindes Rache an seiner Ehefrau nehmen wollte. «Er wollte ihr das nehmen, was ihr am Liebsten war», sagte der Vorsitzende Richter. Mit der Ehefrau hatte es zuvor Beziehungsstreitigkeiten wegen ihres angeblichen Verhältnisses zu einem anderen Mann gegeben.
Der Vater hatte Silvester 2010 in seiner Wohnung in Karlsruhe dem mit Legosteinen spielenden Kind mit einem Metallstößel so heftig gegen den Kopf geschlagen, dass es dadurch einen Schädelbruch erlitt. Nach diesem mit Wucht ausgeführten Schlag sei das Kind sofort in einem benommenen, wenn nicht sogar bewusstlosen Zustand gewesen. Dann habe der Vater seinem Sohn mit einem Kissen die Atemwege verschlossen. Schließlich habe der 43-Jährige begonnen, mit einem Elektrobohrer am Hinterkopf und der Stirn des Jungen die Schädelknochen anzubohren, wovon er aber wieder abgelassen habe. Das Kind sei letztlich an eingeatmeten Speisebrei erstickt.
Der Vater versuchte danach, sich durch einen Sprung vom acht Meter hohen Balkon das Leben zu nehmen und erlitt dabei schwerste Schädel-, Bein- und Beckenbrüche. In der Verhandlung hatte der 43-jährige Angeklagte mit Blick auf den Tattag gesagt: «Ich habe keinerlei Erinnerung an diesen Tag. Ich weiß nicht mehr, was da los war.» Er sei erst wieder Mitte Januar 2011 im Gefängniskrankenhaus aus dem Koma aufgewacht.
04.11.2011 dv