München (dapd). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat ein Verbot von Sportwetten in Form von sogenannten 50-Cent-Gewinnspielen im Internet für rechtmäßig erklärt. Aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss geht hervor, dass diese Art Wetten unter das Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrages fallen. Damit bestätigten die Richter eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München.
Gegen das Verbot geklagt hatte der Betreiber einer Internetplattform, auf der Spieler beispielsweise Fußballergebnisse voraussagen können. Diese Tipps werden dann über einen gebührenpflichtigen Telefonanruf übermittelt, der 50 Cent kostet.
07.10.2011 dv