Todesschüsse aus einer Notwehrsituation heraus

Staatsanwaltschaft entlastet die Polizisten, die auf einen Autodieb gefeuert hatten

Mönchengladbach (dapd). Im Fall des bei einem Schusswechsel mit der Polizei getöteten Mannes aus Mönchengladbach geht die Staatsanwaltschaft von einer Notwehrhandlung der Beamten aus.

Der 31-Jährige sei am Sonntagabend nach einem Einbruch in einen Pkw geflüchtet und habe dabei acht bis neun Mal auf die Polizisten geschossen, teilte die Staatsanwaltschaft nun mit. Die Beamten schossen nach Zeugenangaben erst, nachdem der Flüchtende das Feuer eröffnet hatte. Die Polizisten feuerten elf Mal.

An den Verletzungen verblutet
Der Mann wurde von drei Kugeln getroffen. Ein im Bereich der Hüfte eingedrungenes Geschoss verletzte den 31-Jährigen so schwer, dass er verblutete. Den Angaben zufolge ist der Mann wegen mehrerer Drogendelikten vorbestraft. Ob der Getötete zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten stand, wird noch überprüft.

21.09.2011 dv