Braunschweig (dapd). Der wegen Mordes an seiner Ex-Freundin angeklagte Mann aus Wolfsburg könnte lebenslang ins Gefängnis kommen. Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe beantragte zudem vor dem Landgericht Braunschweig die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Anordnung von Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haft. Der 36-jährige Angeklagte hatte gestanden, seine frühere Lebensgefährtin im Februar auf einem Parkplatz des Volkswagen-Werkes in Wolfsburg erstochen zu haben.
Der Tat waren langjährige Beziehungsprobleme voraus gegangen. Gutachtern zufolge ist der Mann in seiner Persönlichkeit gestört und hat sadistische Neigungen. Er war 2006 zu vier Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine frühere Freundin als Geisel genommen und vergewaltigt hatte. Seitdem lebte die 37-Jährige der Aussage ihrer Mutter zufolge in ständiger Todesangst vor ihrem ehemaligen Partner.
Die Frau hatte sich 2005 von ihm getrennt. Beide haben einen gemeinsamen Sohn, der neun Jahre alt ist. Nach der Vergewaltigung verlor der Angeklagte sowohl das Umgangsrecht für das Kind als auch seine Anstellung als Elektroniker bei VW.
Zu dem gewaltsamen Tod auf dem Parkplatz kam es aus Sicht der Staatsanwaltschaft, weil der Angeklagte seine frühere Partnerin für alle Probleme in seinem Leben verantwortlich machte. Ziehe sprach von einem «eiskalten Mord», der lange geplant gewesen sei. «Es war der Tag der endgültigen und totalen Abrechnung», sagte der Oberstaatsanwalt.
Motive: Wut und Rache“
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft lauerte der Angeklagte seiner Ex-Freundin nach Ende ihrer Nachtschicht auf dem Parkplatz auf und erstach sie aus Wut und Rachegelüsten «auf der Grundlage niedrigster Gesinnung». Dabei habe nicht nur die Kränkung wegen des verbotenen Kontakts zu seinem Sohn eine Rolle gespielt, sondern vor allem der Wille zur Macht und Kontrolle über die Frau, sagte Ziehe.
Die Behauptung des Angeklagten, die Frau habe ihn bei der Begegnung zuerst durch einen Tritt oder Kniestoß auf den Oberkörper angegriffen, gehöre zu einem «unappetitlichen Cocktail aus Lügengeschichten», sagte der Oberstaatsanwalt.
Die Verteidigung hingegen plädierte auf Totschlag. Eine Haftstrafe ab fünf Jahren sei gerechtfertigt, sagte Verteidiger Olaf Johannes. Sein Mandant habe die Tat nicht geplant, sondern die Situation sei ihm «aus dem Ruder gelaufen», betonte er. Der Mann sei verzweifelt und hilflos gewesen, weil er seinen Sohn nicht mehr sehen durfte. Er habe seine Ex-Partnerin zu einem letzten Treffen mit dem Kind bewegen wollen, aber dann wegen des plötzlichen Angriffs der Frau zugestochen.
Die besondere Schwere der Schuld und die Anordnung von Sicherungsverwahrung kommt aus Sicht der Verteidigung nicht in Betracht. Das Urteil wird am morgigen Mittwoch erwartet.
20.09.2011 dv
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