Hamburg (dapd). Wer im Internet ein Reisebuchungsportal betreibt, in dem auch fremde Hotelbewertungen publiziert werden, haftet für die Richtigkeit der in den Bewertungen behaupteten Tatsachen. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Die Richter gaben damit der Klage einer Hotelinhaberin überwiegend statt und verboten die Verbreitung mehrerer Nutzerkommentare. Wer als Mitwettbewerber herabsetzende Tatsachen über einen anderen Wettbewerber verbreite, müsse diese auch beweisen können, hieß es.
Die Richter hielten in dem vorliegenden Fall eine Trennung zwischen Bewertungsportal und gewerblichem Online-Reisebüro nicht für möglich.
06.09.2011 dv