Aachen (dapd). Weil er eine Bekannte nach dem Sex getötet hat, muss ein 25-jähriger Arbeitsloser aus Jülich jetzt lebenslänglich ins Gefängnis. Das entschied das Aachener Landgericht am Freitag. Der junge Mann hatte im Prozess gestanden, die 20-jährige Frau Anfang Januar in seiner Wohnung getötet zu haben.
Laut Urteil war es zwischen den beiden zu Sex gekommen, für das spätere Opfer sei es das «erste Mal» gewesen. Weil der Angeklagte zu grob gewesen sei, habe die junge Frau den Geschlechtsverkehr jedoch abgebrochen. Es sei zum Streit gekommen, der junge Mann habe der 20-Jährigen letztlich zunächst mit einer Sektflasche auf den Kopf geschlagen und sie anschließend erwürgt.
Der Vorsitzende Richter Gerd Nohl sagte, es sei eine heimtückische Tat gewesen. Die junge Frau sei zum Tatzeitpunkt arg- und wehrlos gewesen. Das Opfer sei qualvoll verstorben, der Mord sei sinnlos und kaum zu verstehen gewesen. Innerhalb von Sekunden habe der Angeklagte eine falsche Entscheidung getroffen. Man könne sich für eine solche Tat nicht entschuldigen.
26.08.2011 dv