Saarbrücken (dapd). Ein 33 Jahre alter Mann aus Saarbrücken muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge drei Jahre ins Gefängnis. Das Saarbrücker Landgericht sah es in seiner Urteilsbegründung als erwiesen an, dass er am 3. Februar dieses Jahres in seiner Wohnung einen 32-jährigen Freund mit einem Messer attackierte und ihn dabei im Brustbereich so schwer verletzte, dass dieser binnen Minuten verblutete.
«Es war ein vorsätzlicher, durch nichts zu rechtfertigender Angriff», führte das Gericht aus. Es haben sich weder Hinweise auf einen Kampf zwischen den Männern, noch auf eine Selbsttötung des Verstorbenen ergeben. Da allerdings auch ein Tötungsvorsatz nicht nachzuweisen war, handele es sich um eine Körperverletzung mit Todesfolge. Ein gezielter Stich habe zum Tod des Opfers geführt. Dieses konnte die Wohnung zwar noch verlassen, kollabierte jedoch vor einer Nachbarwohnung bevor die Rettungskräfte eintrafen.
Keine Erinnerung wegen Trunkenheit
Der Angeklagte hatte während des Prozesses durch seine Verteidigung mitteilen lassen, dass er sich an den Vorfall wegen Trunkenheit nicht erinnern könne. Diese Gedächtnislücke bezeichnete das Gericht als nicht glaubhaft, da der gelernte Tischler Alkohol im hohen Maße gewöhnt sei. Zum Tatzeitpunkt hatte er mehr als drei Promille Alkohol im Blut, daher sei von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit auszugehen. Das Gericht ordnete eine Entzugstherapie an, um Gewalttaten im Alkoholrausch künftig zu verhindern.
Als strafmildernd sei die Tatsache zu bewerten, dass der Verurteilte vor der Tat strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten sei. Damit genüge ein Strafe am unteren Ende des Möglichen, für Körperverletzung mit Todesfolge ist eine Strafe zwischen drei und 14 Jahren vorgesehen.
24.08.2011 dv