Münster (dapd). Ein 41 Jahre alter Mann aus Greven muss wegen sexueller Nötigung in eine geschlossene Psychiatrie. Er sei unberechenbar und stelle daher eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, urteilte das Landgericht Münster am Donnerstag. Wegen seiner schizophrenen und paranoiden Krankheit sei er schuldunfähig. Damit folgten die Richter der Einschätzung eines Gutachters, der bei dem Beschuldigten ohne Behandlung weitere sexuelle Straftaten nicht ausschließen wollte.
11.08.2011 dv