Mühlhausen (dapd). Wegen des Handels mit gefälschter Software in großem Stil sind zwei Raubkopierer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Mühlhausen verhängten gegen die beiden 35 Jahre alten Männer Freiheitsstrafen von dreieinhalb Jahren sowie von drei Jahren und zehn Monaten. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten jahrelang illegale Kopien von Programmen der Firmen Microsoft und Corel verkauften und damit rund 1,3 Millionen Euro einnahmen. Der Anwalt der Firma Microsoft bezifferte den Schaden für das Unternehmen durch den illegalen Software-Verkauf auf mindestens fünf Millionen Euro.
Die beiden Erfurter wurden wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, Kennzeichenverletzung sowie versuchten Betrugs in 961 Fällen sowie Urkundenfälschung in zehn Fällen verurteilt.
Die beiden Männer hatten im Internet industriell gepresste Kopien der Programme verkauft. Nach Auffassung des Gerichts entwickelten die Angeklagten bei ihrem Handel mit der gefälschten Software eine erhebliche kriminelle Energie. Zugunsten der Angeklagten wertete die Kammer deren Geständnis sowie deren Bereitschaft, den finanziellen Schaden zu regulieren. Sollten die beiden Männer wieder zu Geld kommen, haben die Geschädigten bis zu einer Höhe von 1,1 Millionen Euro Zugriff auf dieses Vermögen.
Mit dem Urteil folgte die Kammer weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte kein konkretes Strafmaß beantragt.
08.07.2011 dv