Berlin (dapd). Wegen Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland sowie Werbens um Mitglieder ist ein 21-jähriger Berliner zu einer Jugend-Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Das Kammergericht Berlin sah es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil als erwiesen an, dass der türkischstämmige Deutsche von Juli 2009 bis Februar 2010 für Terrorgruppen radikal-islamische Videosequenzen ins Internet gestellt hatte. Darin hatten auch Selbstmordattentäter um Mitglieder geworben.
22.06.2011 dv