München (dapd). Die Staatsanwaltschaft München will das Urteil über eine mehrjährige Haftstrafe gegen den früheren KZ-Wachmann John Demjanjuk überprüfen lassen. Zugleich reichte sie eine Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls gegen den 91-Jährigen ein, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Barbara Stockinger am Montag in München sagte. Begründen wollte Stockinger die Revision noch nicht Das sei erst vorgesehen, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliege.
16.05.2011 dv